Polizisten ermorden einen senegalesischen Jugendlichen – Ein Justizskandal

Am 08ten August 2022 starb in Dortmund der nach eigenen Angaben 16-Jährige Mouhamed Lamine Dramé durch 5 Kugeln aus der Maschienenpistole eines Polizisten. 7 Tage zuvor war Mouhamed in der katholischen Jugendeinrichtung St. Elisabeth in der Nordstadt angekommen und untergebracht worden. Am 06ten wurde er, wegen einer vermuteten Suizidabsicht, in die örtliche Kinder- und Jugendpsychiatrie gebracht, er entließ sich jedoch selbst am nächsten Tag wieder, da er „kooperativ“ und „freundlich“ gewirkt habe und sich keine Suizidabsicht zeigte hatten die Ärzte ihn gehen lassen (müssen). Am selben Tag seines Psychiatrie-Aufenthaltes, hatte er Nachricht aus dem Senegal erhalten, in der er unter Druck gesetzt wurde, Geld an seine Familie zu senden, dieses mag mit Grund für seine folgende psychische Ausnahmesituation gewesen sein. Hierbei mag auch eine Rolle gespielt haben, was er auf seiner Flucht erlebte, unter anderem sei ein Freund mit dem er sich auf die Reise gemacht hatte, der mit bei seiner Familie aufgewachsen sei, im Mittelmeer ertrunken.

Copyright: Repro – Stella Roga, https://www.nordstadtblogger.de/prozess-um-den-tod-von-mouhamed-drame-letzte-plaedoyers-vor-dem-urteil-erfolgt/

Einen Tag nach der Entlassung nun, saß Mouhamed in die Ecke des Jugendanstaltshofes gekauert mit einem 20cm langen Küchenmesser, dass er auf seinen Bauch richtete, als die vom Anstaltsleiter gerufenen Rettungskräfte ihn antrafen. 12 Polizisten waren vor Ort, zudem Rettungssanitäter. Im Zuge der folgenden Ereignisse besprühten die Polizisten Mouhamed mit Pfefferspray, dieser stand daraufhin auf, inmitten der Wolke schmerzverursachenden Gases und versuchte sich von dem Ort der chemischen Malträtierung fortzubewegen. Die ging nur in Richtung der ihn umstehenden 12 Bullen, darauf gleich 2 gleichzeitig mit Tasern auf ihn schossen, nicht genug, unmittelbar drauf soll einer der Polizisten 6 Schüsse aus seiner Maschienenpistole abgegeben haben. Darauf hin der Sterbende fixiert wurde. Keine der 12 Bodycams war während der Ereignisse eingestellt. Dies wurde gerechtfertigt durch eine Dienstvorschrift, derzufolge Filmaufnahmen „höchstpersönlicher Lebenssachverhalte“ (darunter Suizidversuche) nicht gestattet seien.

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„Justice for Mouhamed, Dortmund, Katharinentreppe, 2022-11-19 1 (cropped)“, CC BY-SA 4.0

Am 19ten Dezember 2023, 1,5 Jahre später, begann gegen 5 der 12 Polizisten am Landesgericht Dortmund ein Prozess. Angeklagt waren 3 Polizisten wegen Einsatz des Pfeffersprays und der Taser, mit gefährlicher Körperverletzung, der Einsatzleiter, welcher dieses befohlen hatte, mit Anstiftung zu gefährlicher Körperverletzung und der Polizist welcher 6 Schüsse abgab wegen Totschlag (nicht etwa Mord). Doch bereits in ihrem Abschlussplädoyer votierte die Staatsanwaltschaft nur mehr für die Verurteilung des Einsatzleiters, für alle andern Angeklagten beantragte sie nun Freispruch. Der Todesschütze habe in Putativnotwehr gehandelt.

Am 12ten Dezember wurden alle Angeklagte in allen Anklagepunkten frei gesprochen. Alle hätten „rechtmäßig“ gehandelt. Das Gericht sei davon ausgegangen dass die Polizisten angenommen haben „in Gefahr zu sein“ weil Mouhamed sich mit dem Messer auf sie zu bewegt habe, zwar sei es die Ansicht des Gerichts, dass er nicht die Polizisten habe angreifen wollen, sondern vor dem Pfefferspray habe flüchten wollen, doch der Einsatz desselben bewertete das Gericht dennoch als rechtmäßig und einzig geeignetes Vorgehen. Noch im Gerichtssaal riefen Beobachter: „Justice for Mouhamed – Das war Mord“ und wurden entfernt. Am selben Abend kam es zu einer spontanen Demo mit mind. 300 Demonstrierenden. Am Tag drauf gab es eine angemeldete Demo in der Innenstadt mit mind. 1200, eher 1500 bis 2000 Teilnehmenden, auf Flugblätttern fand sich ihre Forderung: „Gerechtigkeit und Solidarität für alle von der Polizei getöteten Geflüchteten“.

Die Nebenklagevertreterin und Anwältin der Familie sah die Sache anders. Sie stellte heraus dass Mouhamed keinerlei Möglichkeit gehabt habe, den Einsatz des Reizgases abzuwenden, da ihm keinerlei Anweisung gegeben wurden, auch habe niemand gehört, dass eine Aufforderung erfolgt wäre, das Messer niederzulegen. Zusammenzufassen, 12 Bullen rücken an, sagen kein Wort besprühen jemand mit Reizgas, der flieht vor dem Reizgas, was soll er andres machen, seine Flucht ist ein „Angriff“ und der kostet ihn das Leben, und weil ALLES rechtmäßig ist, ist die blöde Kausalität als Beschreibung von Ursache und Wirkung in einer Instanz (der körperverletzenden und dann tötenden Verbrecher in Uniform) aufgehoben.

Mensch mache ein Gedankenexperiment. 100 Staatsanwält*innen, Richter*innen, Polizist*innen, werden je in eine Ecke gesetzt, dort mit Pfefferspray besprüht und wer es von diesen wagt sich aus der Wolke des Schmerzes herauszubewegen, verliert sein Leben, ohne Ankündigung oder Warnung. Einfach so. Wer Grishams „Die Jury“ braucht, um mit einem jungen senegalesischen Flüchtling Empathie zu empfinden, weil er sich vorstellt nicht ein schwarzer sondern ein weißer Mensch sei zu Tode gekommen, der ist ein Rassist. Und wer das Gedankenexperiment als empörend empfindet, ist es ebenso. Die Vorkommnisse sind durch nichts zu rechtfertigen und wer sich beteiligt es dennoch zu tun, hätte genausogut mit unter dem dreckigen Dutzend stehen können, bei der Ermordung von Mouhamed zu helfen.

Das sehen nicht nur die Autor*innen dieses Artikel so, auf der Demo nach dem Urteile kamen entsprechende Sprechchöre, wie überall in der BRD, wenn mal wieder ein „Einzelfall“ zu beklagen ist: „Deutsche Polizisten – Mörder und Faschisten“.

Copyright: Foto von Paulina Bermúdez für Nordstadtblogger (siehe Quellenlink)

William Dountio, ein Organisator der Demonstration machte deutlich es müsse, was geschehen ist, weiter besprochen und v.a. Konsequenzen erarbeitet werden, v.a. in Bezug auf den Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen durch die Polizei, immer wieder kommt es hier zu Todesfällen, immer wieder wird diesen Personen aggressiv begegnet. Im Verfahren wurde der Einsatz von Reizgas als „alternativlos“ beschrieben, dem widersprach Dountio deutlich. An einem der letzten Verhandlungstage hatte ein Dozent der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung ausgesagt, dass „vor einer möglicherweise eingeschränkten Wirkung von Reizgas bei psychisch Kranken gewarnt“ werde. Ach nee.

Möglicherweise ist die Auskunft, jemensch möge kommen, denn ein junger Mensch zeige eine suizidale Neigung, auch nicht am Klügsten dadurch zu beantworten, dass man Maschienenpistolen-Willie zum Einsatz schickt, quasi der möglichen Selbsttötung durch Fremdtötung voraus zu kommen und so, herzlichen Glückwunsch, den Suizid erfolgreich zu verhindern.

Eine Schande. Eine Frechheit. BRD.

Quellen:

https://www.nordstadtblogger.de/prozess-um-den-tod-von-mouhamed-drame-letzte-plaedoyers-vor-dem-urteil-erfolgt/

https://de.wikipedia.org/wiki/Todesfall_Mouhamed_Dram%C3%A9

https://de.wikipedia.org/wiki/Putativnotwehr

https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/demonstration-dortmund-drame-urteil-100.html